Wichtige Neuerung beim Fernsehkabelanschluss ab 01.07.2024
Über die Medien haben Sie vielleicht mitbekommen, dass es bezüglich des sogenannten Kabelfernsehens eine gesetzliche Änderung gegeben hat. Grundsätzlich haben Sie ab 01.07.2024 eine Wahlfreiheit des Anbieters für Ihre Fernsehsender über Kabel. Entsprechend sind derzeit diverse Anbieter auch in unseren Wohnanlagen unterwegs und unterbreiten unseren Mietern – und damit Ihnen – entsprechende Angebote für einen neuen Kabelanschluss oder Fernsehen über das Internet.
Die Wohnungsgenossenschaft Köln-Sülz eG hat mit dem lokalen Anbieter NetCologne schon seit vielen Jahren einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der Ihnen das Kabel-Fernsehprogramm der NetCologne zu unschlagbar günstigen Preisen anbietet. Die bisher von Ihnen dafür gezahlten Beträge können Sie auch Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen.
Um Ihnen den Preisvorteil auch weiterhin zu Gute kommen zu lassen, haben wir uns entschieden, es weiterhin bei dieser Grundversorgung bis zum Ende der Laufzeit unseres Rahmenvertrages zu belassen – mindestens also bis Ende des Jahres 2026. Eine Weiterbelastung der Grundgebühren über die Nebenkostenabrechnung nehmen wir ab dem 01.07.2024 nicht mehr vor.
Egal was die Werbung verspricht: Sie brauchen also nicht tätig zu werden – Ihr gewohnter Kabelanschluss bleibt unverändert erhalten und Sie können das Fernsehprogramm der NetCologne unverändert empfangen. Damit entfällt für Sie auch jeglicher Aufwand, etwas an Ihren Fernsehgeräten verändern zu müssen.
Selbstverständlich ist es aber möglich, dass Sie von ihrem gesetzlichen Recht dennoch Gebrauch machen und uns mitteilen, dass Sie keinen Kabelanschluss wünschen. Um ein alternatives Programmangebot müssen Sie sich in diesem Fall dann aber eigenständig kümmern.
Wenn das von Ihnen bewohnte Gebäude nach dem 01.12.2021 bezogen worden ist, ist das Kabelfernsehen heute schon ein Bestandteil der monatlichen Mietzahlung. Daher ändert sich für die betreffenden Mieter an der bisherigen Vorgehensweise nichts.
Aktualisiert: 15.04.24